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19. Februar 2010

Vereinsgründung

Filed under: — admin @ 15:25

ereinsgründung

Was braucht man für das Amtsgericht, damit man einen Antrag auf Eintragung einreichen kann.

    eine Satzung, Unterschrieben von allen Gründungsmitgliedern, Notariell beglaubigt, ein Protokoll der Sitzung in dem die Gründung des Vereins und die Festlegung der Satzung beschlossen wurde, Unterschrieben vom Vorstand (1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart)
    Antrag auf Eintrag als Verein, Unterschrieben vom Vorstand

Dokumente:
Hier sind einige Bespieldokumente die euch helfen sollen. Den Text könnt ihr übernehmen und ändern. frei wie es euch beliebt.

Satzung, Protokoll, Antrag auf Eintragung

Download: verein.zip

Vorgehensweise

    Um einen Verein zu gründen muss euer Team mindestens 7 Mitglieder haben. Alle Mitglieder müssen 18 Jahre alt sein.Ihr müsst einen 1. Vorsitzenden , einen 2. Vorsitzenden und einen Kassenwart wählen. Entwerft eine Satzung in dem Ihr alle vereinsinternen Vorgänge regelt. Schaut euch beispielsweise mal die Satzung eines Fußballvereins an. Dort findet man in der Regel immer nützliche Inspirationen.Beruft eine Sitzung ein in der Ihr beschließt ein Verein zusein bzw. zu werden, wählt einen Vorstand (1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart) und beschließt die Satzung. Haltet die Sitzung in einem Protokoll fest das später vom Vorstand (1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassenwart) unterschrieben wird.Danach geht Ihr zu einem Notar und lasst das Sitzungsprotokoll, die Satzung und die Anmeldung auf Eintragung beglaubigen. Macht eine Kopie für euch von den beglaubigten Unterlagen. Die beglaubigten Originale schickt ihr dann an euer Amtsgericht Abteilung Vereinsregister . ca 4 Wochen Warten, e.V. Sein

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